In Österreich bestehen seit Jahren Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit – für öffentliche Stellen verpflichtend und seit Juni 2025 durch EU-weit harmonisierte Anforderungen auch auf viele private Angebote ausgeweitet.
Allgemeine Information (keine Rechtsberatung): In Österreich bestehen seit vielen Jahren Vorgaben zur Barrierefreiheit und zum Schutz vor Benachteiligung beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen. Für öffentliche Stellen sind barrierefreie Websites und mobile Apps verpflichtend; in der Praxis richtet sich die Umsetzung an EN 301 549 und WCAG 2.1 AA aus. Seit Ende Juni 2025 sind zusätzlich EU-weit harmonisierte Anforderungen hinzugekommen, die zahlreiche Angebote des privaten Sektors betreffen – etwa E‑Commerce‑Websites und ‑Apps, Online‑Marktplätze, Bankdienstleistungen, E‑Books, Telekommunikationsdienste sowie Informations- und Ticketsysteme im Personenverkehr. Es gibt Übergangsregelungen und Ausnahmen. Prüfe unbedingt, ob und in welchem Umfang du mit deinem Unternehmen betroffen bist, und ziehe offizielle Informationsquellen heran.
Wichtig: Auch wenn nicht jede private Website explizit vom Gesetz erfasst ist, empfiehlt sich Barrierefreiheit aus Nutzungs-, Marken- und SEO-Sicht für alle Unternehmenswebsites.
In Österreich lebt über eine Million Menschen mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung – darunter ein großer Anteil mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Mit einer alternden Bevölkerung steigt der Bedarf an zugänglichen digitalen Angeboten weiter.
Interview mit Matthias Zwittag und Cathrin Dorner (Business Upper Austria)
Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 definieren vier grundlegende Prinzipien:
Hinweis: Viele gesetzlichen Vorgaben verweisen aktuell noch auf WCAG 2.1 AA. Wir empfehlen, nach WCAG 2.2 AA zu entwickeln – das ist abwärtskompatibel und zukunftssicher.
Eine moderne Website soll dem Stand der Technik entsprechen – inklusive barrierefreier Gestaltung. Eine universelle Musterlösung gibt es nicht.
Sinnvoll ist ein strukturierter Check, z. B.:
Welche Gesetze/Standards gelten für dein Angebot?
Prüfung gegen WCAG 2.2 AA und EN 301 549 (Semantik/HTML, ARIA, Tastaturbedienung, Fokus, Kontraste, Formulare, Medien, PDFs/Dokumente).
Optional mit assistiven Technologien (Screenreader, Spracherkennung, Vergrößerungssoftware).
Priorisierung nach Wirkung, Aufwand und Rechtsrisiko; klare Verantwortlichkeiten.
für aussagekräftige Grafiken; Deko-Bilder ausblenden.
sichtbarer Fokus.
klare Linktexte.
Fehlermeldungen und verständlichen Hilfetexten.
Audiodeskription für relevante visuelle Inhalte.
Farben nicht alleine zur Information nutzen.
oder besser: Inhalte als HTML bereitstellen.
verständliche Sprache.
Gerne unterstützt dich das Team der SIWA Online GmbH bei der Überprüfung deiner bestehenden Lösung und entwickelt gemeinsam mit dir Maßnahmen, um eine gesetzeskonforme und nutzerfreundliche Website herzustellen. Unsere Expertinnen im Onlinebereich haben jahrelange Erfahrung, gehen individuell auf deine Anforderungen ein und liefern die passende Lösung.
Unsere Lösungen haben sich in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen bewährt.
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